# Portugal 🇵🇹

Brown Concrete Buildings in Porto, Portugal

Für die Bürgerkarte (portugiesisch: Cartão de Cidadão; kurz CC) setzen die portugiesischen Behörden auf die ähnliche Regularien wie die deutschen. Auch hier wird also ein aktuelles Bild (max. sechs Monate alt) in der Größe 35×45 mm verlangt.

Das Bild sollte hochauflösend (mindestens 500 dpi) sein und auf qualitativ hochwertigem Fotopapier gedruckt sein. Dein Gesicht sollte gleichmäßig belichtet sein, sodass auch keine Schatten entstehen. Auch der Hintergrund sollte frei von Schatten oder anderen Mustern sein, zudem sollte er nach Möglichkeit weiß sein. Die einzige Ausnahme hiervon ist, wenn das Gesicht oder die Haare keinen ausreichenden farblichen Kontrast zum Hintergrund bieten. In diesem Fall darf auch ein heller grauer Hintergrund verwendet werden.

Das Foto darf nicht sichtbar bearbeitet sein – dazu zählen u.a. Filtereffekte und Farbabweichungen. Gerade auf Letzteres wird Wert gelegt, das Foto sollte farblich so nah wie möglich an die Realität herankommen. Es sollte dabei auch nichts anderes als dein Gesicht und der obere Teile deiner Schultern zu sehen sein, also keine anderen Personen oder Gegenstände. Der Fokus der Kamera sollte dabei auf dem Gesicht liegen, als Richtwert gilt hier der Bereich zwischen Kinn und Schädeldecke sowie zwischen Nase und Ohren. Dieser sollte etwa 70-80% der Distanz zwischen oberem und unterem Bildrand einnehmen.

Dein Blick sollte gerade in Kameralinse gerichtet sein, dein Kopf und deine Schultern zur Kamera hin. Eine imaginäre Linie zwischen deinen Augen sollte etwa parallel zu den oberen und unteren Bildrändern verlaufen. Wichtig ist vor allem, dass dein Gesichtsausdruck neutral bleibt, dein Mund geschlossen und deine Augen offen. Auf deine Augen legen die Behörden großen Wert, diese dürfen auch nicht von Haaren oder Brillenrahmen verdeckt werden. Brillen dürfen prinzipiell schon getragen werden, allerdings nur, wenn sie keine farbigen oder dunklen Gläser haben, der Rahmen nicht zu dick ist und du sie im Alltag auch wirklich durchgängig trägst. Reflexionen sollten wie auch im Rest des Gesichtes nicht sichtbar sein (dazu zählt auch ein eventueller „Rote-Augen- Effekt“). Andere Accessoires oder Kopfbedeckungen sind nur zulässig, wenn sie aus religiösen oder medizinischen Gründen getragen werden. In solchen Ausnahmefällen ist es allerdings ratsam, sich an die zuständige Behörden zu wenden und die Zulässigkeit selbst zu erfragen.

Zuletzt aktualisiert: 1/22/2020, 1:30:51 AM