# Rumänien 🇷🇴 › Führerschein

Wie so viele andere ist auch der rumänische Führerschein (rumänisch: Permis de conducere) seit Jahren auf das gängige europäische Modell umgestellt. Damit einhergehen allerdings auch einige Regularien bezüglich der beim Antrag einzureichenden Dokumente, inklusive des Fotos. Diese sind zwar nicht extrem detailliert, jedoch nicht immer ganz simpel und äußerst wissenswert, sollte man jemals in die Verlegenheit kommen, in Rumänien seinen Führerschein zu machen.
Für den Antrag fordert die einheimische Führerscheinbehörde zwei identische Farbfotos, die zudem möglichst aktuell sind. Offiziell bedeutet das, dass das Bild nicht älter als einige Monate sein sollte, wichtig ist aber vor allem, dass seit der Aufnahme keine allzu sichtbaren optischen Veränderungen vorgenommen wurden. Darüber hinaus sollte das Foto, um eine sofortige Ablehnung zu vermeiden, qualitativ hochwertigen Druck und Papier aufweisen können. Auch Beschädigungen können die Annahme des Bildes erschweren, weshalb Risse, Knicke, Flecken, Abriebe oder Farbstiche unbedingt verhindert werden sollten.
Für das Bild selbst sind die sehr exakten Maße von 35×38,5 mm vorgeschrieben. Für das Bild selbst sollte ein weißer, einfarbiger und musterloser Hintergrund gewählt werden, auf den – wie auch auf das Gesicht selbst – keine Schatten fallen dürfen. Wichtig ist hier, dass sich zum Hintergrund ein guter Kontrast ergibt, um die Kontur des Körpers problemlos auslesen zu können. Der Körper muss dafür gerade von vorn fotografiert werden, Schultern und Kopf also parallel zur Kamera gedreht werden. Die Linse selbst sollte indes auf Höhe der Augen positioniert werden, wodurch der Kopf selbst automatisch gerade bleibt. Darüber hinaus sollten die Augen auf einer Höhe sein und der Blick gerade in die Linse gerichtet werden.
Um das Gesicht auf dem Foto perfekt erkennen zu können, sollten die Augen unbedingt geöffnet und keine Kopfbedeckung getragen werden. Letzteres ist nur in Ausnahmefällen wie einer religiösen Motivation möglich, dies allerdings auch nur, wenn das Gesicht (bezeichnet hier den Raum zwischen Kinn und oberer Stirn sowie zwischen beiden Ohren) weiterhin nicht verdeckt wird (auch nicht nur teilweise!) und auch keine Schatten entstehen.
Damit beim Antrag keine Probleme entstehen, sollten die Augen unbedingt frei bleiben, also auch nicht durch Haarsträhnen oder Brillenrahmen bedeckt oder verfremdet werden. Auch farbige oder dunkle Brillengläser sind aus diesem Grund verboten, Reflexionen in diesen ebenso.
Wichtig hinsichtlich der Biometrie des Fotos ist zuletzt ebenfalls, dass die Mimik im Moment der Aufnahme komplett neutral ist, also keine emotionalen Regungen gezeigt werden, damit die Maße des Gesichtes korrekt und natürlich erfasst werden können.