# China 🇨🇳 (Pass)
Der gewöhnliche Reisepass (chin.: 护照) stellt auch in der Volksrepublik China das wichtigste Reisedokument dar und erfasst in seiner aktuellen Ausführung auch biometrische Daten des Inhabers. Aus diesem Grunde unterliegen sie einigen Einschränkungen, die bei der Einreichung von Passbildern beachtet werden müssen.
# Allgemeines
Für ein Passbild kommt zunächst einmal nur ein aktuelles Foto infrage, da es dem Besitzer so ähnlich wie möglich sehen soll. Als Richtlinie gilt hier das Maximalalter von sechs Monaten, wobei es vor allem darauf ankommt, dass der Antragsteller sich seit der Aufnahme äußerlich nicht allzu stark verändert hat. Das Bild sollte nur Kopf und gegebenenfalls den oberen Teil der Schultern zeigen. Es kann neben der physischen Einreichung auch digital eingespeist werden, wobei für beide Optionen jeweils spezifische Regeln gelten. So muss die digitale Version unbedingt als JPEG-Datei eingesendet werden, beim physischen Bild ist vor allem auf hohe Qualität bei Druck und Fotopapier zu achten, auch sichtbare Beschädigungen bzw. Mängel (etwa Knicke, Risse, Flecken oder Stempel) können zur Ablehnung führen. Gemeinsam ist beiden Optionen hingegen, dass das Bild auf jeden Fall scharf sein sollte, das Gesicht zudem im Fokus. Sichtbare digitale Nachbearbeitungen sollten nicht vorgenommen worden sein.
Anforderung | Wert |
---|---|
Maße | 33×48 mm |
Breite | 33 mm |
Höhe | 48 mm |
Hintergrund | weiß |
Schablone |
# Maße & Bildaufteilung
- Digital: Die Bilddatei muss zwischen 40 und 120 KB groß sein. Seine Maße müssen zwischen 354×472 px und 420×560 px liegen. Die Breite des Gesichtes (gemessen von einem Ohransatz zum anderen) sollte zwischen 191 und 251 px liegen, zudem ist eine Distanz von etwa 256 px zwischen Augen und unterem Bildrand vorgeschrieben. Positioniert man nun noch die Nase auf einer gedachten Mittelsenkrechte, sollte das Bild in der richtigen Größe in der Mitte des Bildes liegen.
- Physisch: Das chinesische Format schreibt eine Bildbreite von 33 mm und eine Höhe von 48 mm vor. Innerhalb dieser Maße sollte das Gesicht 15-22 mm breit und 28-33 mm hoch sein. Zwischen dem Kinn und dem unteren Bildrand sollten 7 mm Platz sein, zwischen dem oberen Kopfende (ohne Haare) und dem oberen Bildrand etwa 3 bis 5 mm (je nach jeweiliger Kopfhöhe). In beiden Fällen darf die Frisur auch aus dem Bild hinausreichen, sollte sie nicht innerhalb seiner Grenzen Platz finden.
# Gesicht & Mimik
Auch im Reich der Mitte gilt die wohl bekannteste Regelung für biometrische Passbilder – gelächelt werden darf nicht, ein vollkommen neutraler Gesichtsausdruck ist Pflicht. Darüber hinaus sollten die Augen geöffnet sein und der Mund geschlossen bleiben. Alle Gesichtszüge, sprich der gesamte Raum zwischen beiden Ohren sowie zwischen dem Kinn und der Stirn, sollten unbedeckt bleiben, Haare sollten also auch nicht etwa die Augenbrauen bedecken. Für das Foto darf nur eine Frontalaufnahme genutzt werden, Bilder im Halbportrait oder ähnliches sind also nicht zulässig. Kopf und Schultern sollten gerade der Kamera zugewandt sein, der Blick direkt in die Linse. Der Kopf sollte dabei in keine Richtung geneigt oder gedreht sein, wobei die Behörden hier dem Antragssteller tatsächlich die kaum nachzuprüfende Toleranz von 20° (zur Seite) bzw. 25° (nach oben oder unten) einräumen.
# Licht & Farben
Um die zweifelsfreie Identitätsfeststellung anhand des Passbildes nicht zu erschweren, sollte der Hautton auf dem Foto so exakt wie möglich den realen Eindruck wiedergeben. Etwaige Farbstiche oder ein „Rote-Augen-Effekt“ sind deshalb Ausschlusskriterien. Das Gesicht sollte gleichmäßig und natürlich beleuchtet werden, um Überbelichtungen oder Schatten zu vermeiden. Sichtbare Schatten sind dabei sowohl im Gesicht als auch im Hintergrund verboten.
# Hintergrund
Der Hintergrund des Bildes ist für die maschinelle Erfassung des Passfotos enorm wichtig, da sich die abgebildete Person sichtlich von ihm abheben muss. Aus diesem Grund sollten Kleidung, Körper und Haar einen ausreichenden Kontrast zur Hintergrundfarbe bilden, weswegen die chinesischen Behörden für diesen eine einfarbige weiße (oder dem sehr nahe kommende) Fläche vorschreiben. Gerade bei der Wahl der Kleidung sollte aus diesem Grund dunkle Kleidung bevorzugt werden.
# Brillen, Kopfbedeckungen & Accessoires
Um zu gewährleisten, dass die Augen auf dem Passbild weiterhin uneingeschränkt erkennbar bleiben, müssen Brillenträger einige Zusatzregeln beachten. So darf der Rahmen der Brillen zunächst einmal nicht vor den Augen platziert sein, auch gilt dies auch bei rahmenlosen Brillen für den Rand der Gläser. Unabhängig von seiner Positionierung sollte der Rahmen zudem nicht zu dick sein. Dunkle oder farbige Gläser sind verboten. Prinzipiell sollten Kopfbedeckungen nicht getragen werden, Ausnahmen werden allerdings gewährt, wenn diese aus religiösen Gründen getragen werden müssen. Auch in diesem Fall gilt aber, dass das Gesicht weiterhin ganzheitlich sichtbar verbleiben muss. Zusätzliche Accesoires wie etwa (Gesichts-)Schmuck sind nicht erlaubt.