# Irland 🇮🇪 › Passport (Book & Card)
Irland gehört zwar zu den wenigen Staaten in Europa, die bis heute keinen Personalausweis oder eine sogenannte Identity Card eingeführt haben, nichtsdestotrotz gibt es auch hier wie üblich den Reisepass (englisch: Passport) und eine darauf basierende Ergänzung, die Passport Card. Die irischen Behörden unterscheiden dabei im Fachjargon zwischen Passport Book für den klassischen Reisepass und eben der Passport Card. Letztere ist im Gegensatz zum Reisepass im Scheckkartenformat (ISO/IEC 7810 ID-1, für die Statistiker unter euch) konzipiert und nimmt eine ähnliche, aber nicht gleiche Rolle ein wie der deutsche Personalausweis. Für weitere Informationen zur Karte selbst sei an dieser Stelle die Seite des irischen Außenministeriums empfohlen.
Um Verwirrungen gleich vorzubeugen: Die Daten, die in beiden Dokumenten festgehalten werden, sind identisch. Das heißt im Umkehrschluss auch, dass bei beiden Ausweisen dieselben Regularien für das einzureichende Ausweisbild gelten.
Anforderung | Wert |
---|---|
Maße | 35×45 mm |
Breite | 35 mm |
Höhe | 45 mm |
Hintergrund | weiß, hellgrau |
Schablone |
# Format
Prinzipiell gilt für die Maße des Bildes dasselbe Format wie für deutsche Ausweisdokumente, 35×45 mm. Anders ist in Irland allerdings, dass nach oben noch ein Toleranzbereich existiert, wodurch die absolute Maximalgröße 38×50 mm beträgt. Die irischen Behörden fordern bei einer physischen Einreichung im Normalfall vier Fotos, wichtig ist hier vor allem, dass diese unbedingt identisch sein müssen. In jedem Fall muss das Foto jedoch aktuell sein, was offiziell bedeutet, dass es nicht älter als sechs Monate sein darf, allerdings effektiv heißt, dass seit der Aufnahme keine allzu auffällige Veränderung Deines Äußeren vorgenommen worden sein darf. Das Foto selbst kannst Du in Farbe oder als Schwarz-Weiß-Version einreichen, letzteres bietet sich allerdings tendenziell an, da das Bild letztlich auf dem entsprechenden Ausweisdokument ebenfalls in schwarz-weiß abgedruckt wird. Unabhängig von der Farbgebung jedoch muss das Foto in jedem Fall hohe Qualität in Bezug auf Druck und Papier besitzen und frei von jeglichen Beschädigungen wie Rissen, Kratzern, Flecken, Farbstichen oder auch nur Knicken und starken Biegungen sein. Die Rückseite sollte darüber hinaus weiß und in keiner Form beschichtet sein, da diese im Verarbeitungsprozess noch gebraucht wird. Sollte das Bild indes digital eingereicht werden (mehr zu den verschiedenen Einreichungsprozessen hier), darf es die Mindestgröße von 715×951 Pixeln nicht unterschreiten, im Gegenzug allerdings auch nicht größer als 9MB sein.
# Ausleuchtung
Vor der Bildkomposition noch einige weitere Grundbedingungen, die an das Foto gestellt werden: Unverzichtbar ist eine gute Ausleuchtung, diese sollte so natürlich und neutral wie möglich sein, um Über- oder Unterbelichtung Deines Gesichtes zu vermeiden. Darüber hinaus sollte sie von vorne auf das Gesicht fallen, da entstehende Schatten zur Ablehnung des Bildes führen würden. Wenn Dein Gesicht nun auch noch vollständig im Fokus der Kamera ist, auf dem Foto scharf zu erkennen ist und einen guten Kontrast zum Hintergrund aufweist, ist schonmal die erste Hürde überwunden.
# Hintergrund
Der Hintergrund selbst sollte nach Möglichkeit hell, einfarbig und frei von sichtbaren Mustern oder Schatten sein (dazu zählt auch ein Schatten, den etwa Dein Kopf wirft!), die Behörden empfehlen hier eine weiße oder hellgraue Wand.
# Kopfgröße
Auf dem Bild selbst sollten Dein Kopf und ein Teil Deiner Schultern zu sehen sein, der Bereich zwischen Kinn und oberem Kopfende sollte dabei etwa 70-80% der gesamten Bildhöhe einnehmen. Um Deinen Kopf etwa mittig im Bild zu platzieren, kannst Du Dir eine senkrechte Linie durch die Mitte des Bildes vorstellen, an der Du anschließend Deine Nase ausrichtest. Sehr wichtig ist, dass Du frontal fotografiert wirst, dein Blick gerade in die Kamera fällt und auch Dein Kopf gerade steht, also nicht etwa zu irgendeiner Seite hin geneigt ist. Dies erreichst Du am am einfachsten, indem Du Kopf und Schultern parallel zur Kameralinse hin ausrichtest und diese wiederum auf Augenhöhe positionierst.
# Augen & Brillen
Gerade in Bezug auf Deine Augen ist es für die Annahme des Bildes unbedingt notwendig, dass sie ganzheitlich sichtbar bleiben. Das heißt auch, dass sie nicht einmal teilweise verdeckt sein dürfen, z.B. durch Haarsträhnen oder Deine Brille (etwa durch Spiegelungen im Glas oder einen dickeren Rahmen). Bei Brillen sind aus diesem Grund auch farbige oder dunkle Gläser verboten, solange nicht nachgewiesen werden kann, dass diese ärztlich verordnet sind. Selbiges gilt selbstverständlich auch für Kontaktlinsen, die die Augen optisch verfremden. Sollte all dies nicht der Fall sein und der Rahmen darüber hinaus keine sichtbaren Schatten werfen, sind Brillen aber natürlich auch auf Deinem Passbild erlaubt. Diese Fokus auf die Augen hat allerdings zudem zur Folge, dass auch der bekannte „Rote-Augen-Effekt“ ein Ausschlussgrund ist. Dieser sollte allerdings nicht unbedingt von Laien nachträglich entfernt werden, da sichtbare digitale Bearbeitungen des Ursprungsfotos ebenfalls ein Grund für die kategorische Ablehnung des Bildes sein können. Im Falle des auftretenden Effektes empfiehlt es sich daher, das Bild schlichtweg noch einmal aufzunehmen.
# Gesichtsausdruck
Ein inzwischen zwar berühmtes Kriterium, auf das es aber dennoch wert ist, hinzuweisen, ist der Gesichtsausdruck auf dem Foto. Auf dem einzureichenden Bild muss unbedingt eine neutrale Mimik gezeigt werden, also keine Emotionen oder anderweitigen Regungen der Gesichtszüge. Der Mund muss geschlossen sein, die Augen dagegen – wie der letzte Absatz schon vermuten lässt – geöffnet. Da die Gesichtszüge im Sinne der biometrischen Erfassung erkennbar sein müssen, darf auch nicht Dein Haare Teile des Bereichs zwischen Kinn und oberem Kopfende sowie zwischen beiden Ohren bedecken. Haargummis sowie andere sichtbare Gegenstände zur Ausrichtung der Frisur sind allerdings nicht erwünscht. Gleiches gilt für andere Accessoires wie Gesichtsschmuck, Schals oder Hüte.
# Kopfbedeckungen
Kopfbedeckungen sind indes ein nicht ganz eindeutiges Thema. Obwohl sie grundsätzlich verboten sind, werden in Ausnahmen gewährt, sollte eine religiöse Motivation oder Verpflichtung zum Tragen anerkannt werden. Während die sonstige Kleidung theoretisch frei wählbar ist, sind Uniformen oder Insignien explizit verboten.
# Kinder & Babys
Im Fall von Kleinkindern die Ausnahme gewährt, dass diese auch auf dem Rücken liegend fotografiert werden dürfen, solange die Kriterien bezüglich Hintergrund, Schatten und Belichtung dadurch nicht verletzt werden. Dies begründet sich dadurch, dass auch hier keine anderen Personen oder Gegenstände im Bild sichtbar sein dürfen, auch nicht zum Stützen des Kindes. Gleiches gilt selbstverständlich auch im Falle von älteren Personen.
Sollte eine nachweisliche Behinderung oder anderweitige Einschränkung verhindern, dass Du eines dieser Kriterien nicht erfüllen kannst, sind zudem weitere Ausnahmen möglich. Hier bitten die Behörden allerdings um persönliche Kontaktaufnahme, um die spezifischen Fälle zu besprechen.