# Kasachstan 🇰🇿 (Reisepass, ID)

Photography Mountains in Kazakhstan

In der eurasischen Steppe gelegen ist Kasachstan seit dem Ende der Sowjetunion im Jahre 1991 unabhängig und stellt folgerichtig auch eigene Reisedokumente aus. Dabei existieren sowohl der obligatorische Reisepass (Паспорт) als auch, wie inzwischen in vielen Ländern, ein Identitätsausweis (жеке куәлік) im Scheckkartenformat. Beide sind in ihrer aktuellen Form biometrische Lichtbildausweise, weswegen mit der Beantragung der Dokumente die Aufgabe einhergeht, den Regeln entsprechende Passfotos anfertigen zu lassen. Diese unterliegen dabei einigen Auflagen, die sich von den Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) ableiten.

# Allgemeines

Die kasachischen Behörden bieten für die Einreichung des Passfotos sowohl den digitalen als auch den physischen Weg an, wobei das Foto selbst denselben Regeln unterliegt. Bei einer physischen Einreichung müssen allerdings einige Auflagen beachtet werden, die mit der gewählten Option einhergehen. Wichtig ist dabei vor allem, dass das Bild in guter Qualität und hoher Auflösung auf hochwertiges Fotopapier gedruckt wird. Dieser Punkt sollte nicht unterschätzt werden, da die Qualität eines eigentlich verwertbaren Fotos etwa bei einem billigen Fotoautomaten auch in Mitleidenschaft gezogen werden kann. Ist das Foto einmal gedruckt, sollte es zudem die zuständigen Behörden unbedingt unbeschädigt erreichen – Knicke, Risse, Flecken oder Stempel von vorherigen Behördengängen führen zur Ablehnung des Bildes.

Anforderung Wert
Maße 35×45 mm
Breite 35 mm
Höhe 45 mm
Hintergrund einfarbig, hell
Schablone Schablone Kasachstan

Allgemein ist immer wichtig, dass es sich um ein aktuelles Foto handelt, Du Dich seit der Aufnahme des Bildes also optisch nicht allzu stark verändert hast. Die kasachischen Richtlinien sehen hier ein maximales Alter von sechs Monaten vor. Auf dem Bild sollten Dein Kopf und der obere Teil Deiner Schultern zu sehen sein, wobei wichtig ist, dass gerade diese Bereich scharf und im Fokus des Bildes sind.

Ein vermeintlich selbstverständlicher, aber nichtsdestotrotz wichtiger Punkt ist zudem, dass auf dem Foto nur der Antragsteller zu sehen sein sollte. Das heißt vor allem, dass auch keine anderen Gegenstände oder gar Personen zu sehen sein dürfen. Dies gilt auch im Fall von Kleinkindern, die noch nicht selbstständig aufrecht sitzen können, auch hier sind Rückenlehnen oder stützende Hände auf dem Bild unerwünscht. Es empfiehlt sich hier, das Kind auf einer Decke liegend zu fotografieren, die die Anforderungen an den Hintergrund (siehe unten) erfüllt.

# Maße & Bildkomposition

Hinsichtlich der Maße des Fotos wird von Behördenseite etwas Raum gelassen. Das Bild darf allerdings nicht kleiner sein als 26×36 mm und auch die Maximalmaße von 35×45 mm nicht überschreiten. Letztere Größe stellt ist dabei wohl die empfehlenswertere, da es sich bei ihr um das wohl verbreitetste und damit nützlichste Format handelt. Unabhängig von der gewählten Größe sollte das Gesicht, was hier den Bereich zwischen Kinn und oberem Kopfende (ohne Haare) bezeihnet, etwa 70-80% der gesamten Bildhöhe einnehmen und mittig platziert sein. Hilfreich ist es dabei, die Nase an einer gedachten Mittelsenkrechte auszurichten.

# Gesicht & Augen

Unbedingt sollten auf dem Passbild alle Gesichtszüge frei erkennbar bleiben. Da die Dimensionen des Gesichtes genau erfasst werden können müssen, sollten auch die seitlichen Konturen des Gesichtes sichtbar sein. Da eine Frontalaufnahme für ein Passfoto Pflicht ist, sollten dabei sowohl Kopf als auch Schultern gerade der Kamera zugewandt sein, der Kopf dabei weder geneigt noch gedreht. Damit die Augen klar sichtbar sind, sollte der Blick gerade in die Kamera gerichtet und die Augen geöffnet sein. Sie sollten keinesfalls verdeckt werden (dazu später mehr), auch Haarsträhnen dürfen nicht vor sie fallen.

# Farben & Beleuchtung

Sollte ein Farbfoto eingereicht werden, ist für den späteren Zweck der zweifellosen Identifizierung wichtig, dass die Farben so naturgetreu wie möglich wiedergegeben werden. Da auch deshalb Über- und Unterbelichtungen sowie Schatten im Gesicht Ausschlusskriterien sind, legen die kasachischen Behörden gesteigerten Wert auf eine einheitliche, neutrale Beleuchtung. Auch ein eventueller „Rote-Augen-Effekt“ sollte tunlichst vermieden werden.

# Brillen & Kopfbedeckungen

Personen, die im Alltag eine Brille tragen, müssen diese für ihr Passfoto nicht absetzen. Allerdings unterliegen Brillen einigen Restriktionen: So sind beispielsweise dunkle Brillengläser streng verboten, die sie die Sichtbarkeit der Augen reduzieren. Aus diesen Grund sind auch Lichtreflexionen im Brillenglas genauso unerwünscht wie ein Rahmen, der sich vor den Augen befindet. Generell sollte der Rahmen der Brille nicht allzu dick sein, da auch das zur Ablehnung des Bildes führen kann.

Kopfbedeckungen sind auf Passbildern verboten, können allerdings bei behördlich genehmigten Ausnahmefällen gestattet werden. Solche Ausnahmen legen insbesondere etwa vor, wenn die Kopfbedeckungen aus religiösen oder kulturellen Gründen getragen werden muss oder ärztlich verordnet ist.

# Hintergrund

Hinsichtlich des Hintergrundes ist primär wichtig, dass sich ein starker Kontrast zur abgebildeten Person ergibt. Aus diesem Grund ist vorgeschrieben, dass eine einfarbige, helle Fläche zu verwenden ist, auf der auch keine Schatten oder Muster zu sehen sind.

Zuletzt aktualisiert: 1/22/2020, 1:30:51 AM