# Sloweninen 🇸🇮

Building On An Island in Slovenia

Reisepass (potni list), Perso (osebna izkaznica), und Führerschein (Vozniško dovoljenje)

Auch die slowenischen Behörden gehen mit der Zeit und haben für ihre wichtigsten Lichtbildausweise einheitliche Bildregularien eingeführt, die sich an denen der ICAO orientieren. Hier soll es zunächst einmal um den slowenischen Reisepass (slowenisch: Potni list), den Personalausweis (Osebna izkaznica) und den Führerschein (Vozniško dovoljenje) gehen.

Auch hier beträgt die geforderte Größe des Bildes exakt 35×45 mm. Um Missverständnissen gleich vorzubeugen: Dabei handelt es sich um endgültige, absolute Maße, abweichende Größen werden auch nicht angenommen, wenn sie im selben Seitenverhältnis zueinander stehen. Gedruckt werden sollte das Foto in guter Qualität auf hochwertigem Papier, das selbstverständlich nicht beschädigt sein sollte (dazu zählen Kratzer, Flecken, Farbstiche, Risse, etc., aber auch Knicke oder starke Biegungen). Auch bei der Auflösung solltest Du auf hohe Qualität achten, als Mindestwert gilt hier die Marke von 600dpi. Die von Fotografen gelegentlich angebotene Option von abgerundeten Ecken verbietet das Innenministerium zwar nicht explizit, allerdings empfiehlt sich hier stets, rechtwinklige Kanten zu wählen, um Problemen vorzubeugen, da abgerundete Ecken schnell zu Diskussionen mit den zuständigen Beamten führen können.

Das Bild darf zwar sowohl in schwarz-weiß als auch in Farbe abgegeben werden, muss aber in jedem Fall ausreichende Kontrastwerte und Schärfe besitzen und, sollte eine Farbversion abgegeben werden, die Farben so natürlich wie möglich wiedergeben. Das heißt in diesem Fall, dass es so neutral wie möglich ausgeleuchtet und nicht nachträglich digital bearbeitet werden sollte. Generell sind sichtbare Nachbearbeitungen unerwünscht, das gilt auch für die Entfernung eines eventuellen „Rote-Augen-Effektes“. Da dieser selbst allerdings Ausschlusskriterium ist, empfiehlt es sich, das Bild in einem solchen Fall einfach noch einmal aufzunehmen. Die Ausleuchtung des Gesichtes sollte so erfolgen, dass das Licht gerade und gleichmäßig von Vorne kommt, sodass keine Unter- oder Überbelichtung stattfindet und auch keine Schatten im Gesicht geworfen werden.

Als Hintergrund schreibt das slowenische Innenministerium einen einfarbigen Hintergrund vor, der zudem frei von Mustern oder Schatten ist. Wichtig ist hier vor allem der Kontrast zur abgebildeten Person, was z.B. heißt, dass bei helleren Haaren ein dunklerer Hintergrund zu empfehlen ist als bei dunklen Haaren, bei denen sich wiederum ein heller Hintergrund anbietet. Zur Orientierung bieten die Behörden als „idealen Hintergrund“ dieses Farbmuster an:

[PLATZHALTER HintergrundFarbmuster.png]

Dein Gesicht sollte im Bild mittig platziert sein. Zur Orientierung hilft hier, das Nasenbein etwa auf einer imaginären Mittelsenkrechte zu positionieren. Dein Kopf sollte insgesamt etwa 70-80% der Bildhöhe einnehmen, was etwa 32-36 mm der gesamten Höhe ausmacht. Der Kopf sollte dabei frontal von vorne und gerade aufgenommen werden. Das heißt nicht nur, dass Du nicht von der Seite aufgenommen werden darfst, sondern auch, dass Dein Kopf zu keiner Seite hin sichtbar geneigt sein darf. Hilfreich ist an dieser Stelle, die Kamera auf Augenhöhe zu positionieren und gerade in diese hineinzusehen, die Augen also parallel zum oberen Bildrand auszurichten. Hier gilt es, aufmerksam zu sein, da diese Aspekte besonders kleinlich beachtet werden, sind sie doch wichtig für die berüchtigten Biometriekriterien des Bildes. Dazu zählt vor allem auch Dein Gesichtsausdruck. Dabei muss dein Mund geschlossen sein und deine Augen geöffnet, während deine Mimik gänzlich neutral bleibt, Du also keine Emotionen zeigst. Gerade die genannten Augen sind ein unheimlich wichtiges Kriterium für einen Lichtbildausweis, da dieser zur Identifikation der abgebildeten Person dient und für diese die Augen eine Schlüsselrolle spielen. Deswegen müssen die Augen auch unbedingt in einem spezifischen Bereich liegen, nämlich etwa 50-70% der Höhe des Bildes (eine Ausnahme stellen hier Kinder unter 10 Jahren dar, bei diesen gilt 40% als Mindeswert). Zusätzlich dürfen die Augen auf keinen Fall nicht verdeckt werden, nicht einmal teilweise. Dazu zählen auch Schatten, Haarsträhnen oder Brillen, bei denen etwa Spiegelungen im Glas oder dicke Rahmen im Bereich der Augen sofort zur Ablehnung des Bildes führen. Auch farbige oder dunkle Brillengläser sind strikt verboten. Sollte Deine Brille diese Auflagen erfüllen, darfst Du allerdings natürlich auch auf Deinem Foto Deine Brille tragen.

Im Gegenteil ist es übrigens keine Pflicht, als Brillenträger auch im Ausweisdokument mit dieser abgebildet zu werden. Für Kopfbedeckungen gilt, dass diese grundsätzlich verboten sind, auch in Slowenien jedoch eine Ausnahme für religiöse Gründe existiert. Hier darf zwar eine Kopfbedeckungen getragen werden, diese muss allerdings trotzdem den Bereich zwischen Kinn und Stirn klar erkennbar belassen. Das heißt einerseits, dass er nicht bedeckt wird, andererseits aber auch, dass nicht etwa Schatten oder ähnliches durch die Kopfbedeckung entstehen.

Darüber hinaus gilt die Grundregel, dass neben der abgebildeten Person keine weiteren Menschen oder Gegenstände auf dem Bild sein dürfen, auch im Falle von Kindern dürfen nicht etwa stützende Hände oder ähnliches zu sehen sein. Hier ist erlaubt, das Kind auf einer Decke liegend zu fotografieren (solange diese den oben genannten Richtlinien hinsichtlich des Hintergrundes entspricht). In Bezug auf Kleinkinder (jünger als drei Jahre) ist eine vage definierte Toleranz bezüglich Positionierung, Gesichtsausdruck, Haltung und anderem möglich. Hier empfiehlt es sich, die zuständige Stelle zu kontaktieren, da die letztliche Toleranz von dieser abhängig ist.

Zuletzt aktualisiert: 1/22/2020, 1:30:51 AM